Blaulicht für Ärzte im Rufdienst
Ich finde, dass Ärzte im Rufdienst, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort in einem Krankenhaus sein müssen berechtigt sein sollten, ein Blaulicht zu führen.
Stattdessen ist es zur Zeit so, dass Ärzte, die im Sinne des Patienten Geschwindigkeitsbeschränkungen und Rotlicht übergehen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und wie ein normaler Verkehrssünder behandelt werden. Nur nach Abwägung einer Behörde (mit fraglicher Qualifikation) kann in Ausnahmefällen eine Strafe abgemildert werden.
Berücksichtigt man die zunehmende Landflucht der Ärzte und die daraus resultierenden größeren Einzugsbereiche mit längeren Anfahrtswegen kann man von einer zunehmenden Relevanz dieser Problematik ausgehen.
Meiner Meinung nach ist die Dringlichkeit einer Fahrt im Rufdienst mindestens so hoch wie bei einem Krankenwageneinsatz. Immerhin wird der Rufdienst in der Regel von einem anderen Arzt gerufen.
Ärzte im Dienst sollten grundsätzlich nicht für derartige Vergehen bestraft werden können (Bis auf grob fahrlässige Ausnahmen). Zur Signalisierung der dringlichen Fahrt sollten sie zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer zudem berechtigt sein ein Blaulicht zu führen.
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May 12th, 2007 at 12:20
Ich kann dein Problem ein weig nachvollziehen, empfinde es aber als falschen Ansatz. Wenn du “Rufdienst” hast, also z.B innerhalb von 30 min in der Klinik sein sollst, dann musst du eben in diesem Umkreis wohnen. Wenn der Arbeitgeber mehr erwartet, muss er eben mehr zahlen, sprich Vollzeit.
May 12th, 2007 at 17:29
Hi Mellowbox. Danke für Deine Kommentar. Ich fürchte, dass kleinere Krankenhäuser derart unatraktiv für Ärzte sind, dass sie keine Wahl haben, als Ärzte aus großer Entfernung anzustellen. Der Gesetzgeber fordert übrigens (glaub ich) eine Anwesenheit in 45 Minuten, was IMHO aber viel zu lange ist.
November 12th, 2007 at 22:44
Moin,
genau vor diesem Problem stehe ich gerade. Kannst Du sagen, ob die 45 Minuten stimmen, das würde mir reichen. es wurden bei uns auch schon 20 Minuten diskutiert. Meinen Arbeitgeber möchte ich erstmal da raushalten.
Vielen Dank für eine ANtwort
angostura
November 12th, 2007 at 22:53
Ob es wirklich 45 Minuten sind weiss ich nicht. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es da eine genaue rechtliche Grundlage gibt, oder ob es nur eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist. Ich hab mich übrigens jetzt erstmal dazu entschlossen meinen im Krankenhaus zu verbringen … damit es keinen Ärger gibt … *heul*
July 3rd, 2008 at 00:07
ich zahle im rufdienst regelmässig wegen falschparken
http://www.skhor.de/node/155
July 4th, 2008 at 11:37
Ich bin auch immer froh wenn mein OA zu ner Notsectio caesarea innerhalb von 30min im Haus sein kann und dann als Facharzt die OP-Indikation stellt.
September 16th, 2008 at 15:25
Diese Diskussion hier entbehrt nun wirklich jeder Grundlage!
Ein paar Blicke in die entsprechenden Gesetzestexte und es erübrigt sich die Fragestellung.
Und btw: Ein einfacher Krankenwageneinsatz wird nicht mit Blaulicht durchgeführt…
November 15th, 2008 at 17:11
Ein Rufdienst einsatz ist ja auch dringender, als ein einfacher Krankenwageneinsatz (z.b. Verlegung o.ä.). Bitte nenne die Gesetzt, auf die du verweisen möchtest. BTW: Es geht hierbei ja darum diese Gesetzt ggf. ändern zu lassen … wir sind das Volk :)
July 13th, 2009 at 12:24
Bei einem Krankenwagen bzw. Rettungswageneinsatz entscheidet die Besatzung über die Inanspruchnahme von Sonderrechten, da ein Krankenwagen von Hause aus (§35 STVO) von Hause aus Sonderrechte genießt werden diese durch das Blaulicht nur angezeit bzw. andere werden vor der Inanspruchnahme gewarnt. Sonderrechte leiten sich auch aus dem STGB und dem BGB ab wenn es um den Schutz höherwertigen Gutes (Leben, Gesundheit) geht kann man eine Verordnung brechen. Das Führen eines Blaulistes wird nach §70 STVZO (Zulassungsordnung) geregelt. Ergo: Wenn Ihr Sonderrechte in Anspruch nehmt (die Euch im Notfall zustehen) seid Ihr verpfichtet Eure Umgebung zu warnen (mit einem Blaulicht). Wegerechte (Tatütata) leiten sich daraus nicht ab. Alles klar? Übrigens: Ich bin Kardiotechniker und nehme mir im Rufdienst die Sonderrechte einfach heraus. Und: Mit einem Schreiben vom Klinikchef ist da noch nie was angebrannt.